Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 21. August 2026
Diese Bedingungen beschreiben das tatsächlich gebaute Produkt. Sie sind sorgfältig erstellt, ersetzen aber keine anwaltliche Prüfung. Besonders § 10 (Haftung) und § 11 (Widerruf) sollten vor einem größeren Start geprüft werden.
§ 1 Geltungsbereich und Rolle von Parkbuddies
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Parkbuddies, betrieben von der PB Parkbuddies UG (haftungsbeschränkt), Sonnenstraße 62, 72820 Sonnenbühl (nachfolgend „Parkbuddies"), erreichbar unter park-buddies.de.
(2) Parkbuddies betreibt einen Marktplatz, auf dem Anbieter (nachfolgend „Vermieter") Stellflächen – Parkplätze, Wohnmobilstellplätze, Garagen und Lagerflächen – zur zeitweisen Nutzung anbieten und Nutzer (nachfolgend „Mieter") diese buchen können.
(3) Parkbuddies wird nicht Vertragspartei des Mietvertrags. Der Vertrag über die Nutzung einer Stellfläche kommt ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter zustande. Parkbuddies schuldet die Bereitstellung der Plattform und die Abwicklung der Zahlung nach § 6, nicht jedoch die Verfügbarkeit, Beschaffenheit oder Nutzbarkeit einer Stellfläche.
(4) Zwischen Parkbuddies und dem jeweiligen Nutzer kommt mit der Registrierung ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über die Plattform zustande, auf den diese Bedingungen ebenfalls Anwendung finden.
(5) Abweichende Bedingungen eines Nutzers gelten nur, wenn Parkbuddies ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Registrieren dürfen sich ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen, für die eine vertretungsberechtigte Person handelt.
(2) Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen wahr und vollständig sein und sind bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Je Person ist nur ein Konto zulässig.
(3) Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis erlangt hat, ist Parkbuddies unverzüglich zu informieren und das Passwort zu ändern.
(4) Der Zugang wird erst nach Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse freigeschaltet.
§ 3 Pflichten der Vermieter
(1) Der Vermieter sichert zu, zur Vermietung der eingestellten Fläche berechtigt zu sein. Ist er nicht Eigentümer, benötigt er die Erlaubnis des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten; bei Mietwohnungen und Wohnungseigentum ist dies häufig die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
(2) Angaben zu Adresse, Größe, Zugang, Ausstattung, Verfügbarkeit und Preis müssen zutreffend sein. Fotos müssen die tatsächlich angebotene Fläche zeigen. Der Vermieter versichert, über die erforderlichen Rechte an den hochgeladenen Fotos zu verfügen, und räumt Parkbuddies das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, sie zur Darstellung des Inserats und zur Bewerbung der Plattform zu nutzen.
(3) Der Vermieter stellt die Fläche im gebuchten Zeitraum tatsächlich zur Verfügung und ermöglicht den angegebenen Zugang (etwa durch Code, Schlüsselbox, Schranke oder persönliche Übergabe).
(4) Der Vermieter ist für die steuerliche Behandlung seiner Einnahmen selbst verantwortlich. Erreicht seine Tätigkeit gewerblichen Umfang, hat er die dafür geltenden Vorschriften eigenständig einzuhalten, insbesondere gewerbe-, steuer- und, sofern er Verbrauchern gegenüber unternehmerisch handelt, verbraucherschutzrechtliche Pflichten einschließlich eines eigenen Impressums.
§ 4 Pflichten der Mieter
(1) Der Mieter nutzt die Fläche ausschließlich im gebuchten Zeitraum und im vereinbarten Umfang und räumt sie spätestens zum Ende des Zeitraums.
(2) Bei der Buchung ist das Kennzeichen des tatsächlich abgestellten Fahrzeugs anzugeben. Es dient dem Vermieter zur Zufahrtskontrolle.
(3) Übermittelte Zugangsdaten wie Codes oder Schlüsselorte sind vertraulich zu behandeln und nach Ende der Buchung nicht weiter zu verwenden.
(4) Der Mieter geht mit der Fläche pfleglich um und haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden, die er oder von ihm eingelassene Personen verursachen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Zustandekommen der Buchung
(1) Ein Inserat ist keine bindende Willenserklärung, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Jede Buchung ist eine Sofortbuchung: Mit dem Absenden der Buchung kommt der Mietvertrag unmittelbar zustande. Eine gesonderte Bestätigung durch den Vermieter ist nicht erforderlich; der Stellplatz ist ab diesem Zeitpunkt für den gebuchten Zeitraum belegt.
(3) Bietet der Vermieter Online-Zahlung an, ist der Betrag im Buchungsvorgang zu zahlen. Andernfalls wird vor Ort zwischen Mieter und Vermieter gezahlt; Parkbuddies ist an dieser Zahlung nicht beteiligt.
(4) Eine Fläche kann für denselben Zeitraum nur einmal gebucht werden. Überschneidende Buchungen werden vom System abgewiesen.
(5) Zugangsdaten wie Codes oder der Ort einer Schlüsselbox werden dem Mieter erst nach abgeschlossener Buchung angezeigt.
§ 6 Preise, Zahlung und Provision
(1) Die Preise legt der Vermieter je Inserat fest. Der im Buchungsvorgang angezeigte Gesamtbetrag ist der vom Mieter zu zahlende Endpreis. Ob darin Umsatzsteuer enthalten ist, richtet sich nach der steuerlichen Stellung des jeweiligen Vermieters.
(2) Zahlungen erfolgen ausschließlich digital über den Zahlungsdienstleister Stripe. Eine Barzahlung vor Ort findet nicht statt. Welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen – etwa Kreditkarte, PayPal oder Klarna – wird im Bezahlvorgang angezeigt.
(3) Voraussetzung für die Buchbarkeit eines Inserats ist, dass der Vermieter ein über Parkbuddies eingerichtetes Auszahlungskonto bei Stripe hinterlegt hat und dieses von Stripe freigegeben wurde. Ohne ein solches Konto kann sein Inserat nicht gebucht werden.
(4) Parkbuddies erhält für die Vermittlung eine Provision in Höhe von 30 % des Buchungsbetrags, mindestens jedoch 0,50 €. Sie wird vom Auszahlungsbetrag des Vermieters einbehalten. Für den Mieter entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
(5) Der um die Provision verminderte Betrag wird dem Vermieter über Stripe gutgeschrieben und nach den dort hinterlegten Auszahlungsfristen ausgezahlt. Parkbuddies schuldet keine eigene Auszahlung.
(6) Kann eine Zahlung nicht eingezogen werden oder wird sie nachträglich rückgängig gemacht, gilt die Buchung als nicht bezahlt. Parkbuddies darf den Zugang zur Buchung in diesem Fall sperren.
§ 7 Stornierung
(1) Der Vermieter wählt je Inserat eine von drei Stornobedingungen. Sie wird vor der Buchung angezeigt und ist Bestandteil des Mietvertrags:
- Flexibel: kostenlose Stornierung bis 2 Stunden vor Beginn
- Moderat: kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Beginn
- Streng: kostenlose Stornierung bis 7 Tage vor Beginn
(2) Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung im Konto des Mieters ausgelöst wird. Bei fristgerechter Stornierung wird der volle Betrag erstattet. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung; der Vermieter kann gleichwohl freiwillig erstatten.
(3) Erstattungen werden von Parkbuddies veranlasst und über Stripe auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückgeführt. Bis zur Gutschrift können einige Werktage vergehen.
(4) Storniert der Vermieter eine bereits bestätigte Buchung, wird dem Mieter der volle Betrag erstattet. Wiederholte Stornierungen durch den Vermieter können zur Sperrung nach § 9 führen.
§ 8 Bewertungen
(1) Bewerten kann nur, wer die Fläche tatsächlich gebucht hat und dessen Buchungszeitraum abgelaufen ist. Je Buchung ist eine Bewertung möglich. Damit ist sichergestellt, dass Bewertungen auf echten Buchungen beruhen.
(2) Der Vermieter kann auf eine Bewertung einmal öffentlich antworten.
(3) Bewertungen müssen sachlich bleiben. Parkbuddies darf Bewertungen und Antworten entfernen oder ausblenden, wenn sie Beleidigungen, Diskriminierungen, personenbezogene Daten Dritter, Kontaktdaten, Werbung oder erkennbar unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder sich nicht auf die gebuchte Fläche beziehen.
(4) Bewertungen werden weder gekauft noch bezahlt und in der Reihenfolge ihres Eingangs unverändert angezeigt.
§ 9 Sperrung und Kündigung
(1) Parkbuddies kann einzelne Inserate oder ganze Konten vorübergehend sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf einen erheblichen Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht besteht, insbesondere bei falschen Angaben, fehlender Vermietungsberechtigung, Zahlungsbetrug oder Belästigung anderer Nutzer.
(2) Über eine Sperrung wird der Betroffene unter Angabe des Grundes informiert. Er kann der Maßnahme in Textform an parkbuddies@web.de widersprechen; Parkbuddies prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis mit.
(3) Bereits bestätigte und bezahlte Buchungen bleiben von einer Sperrung unberührt, soweit ihre Durchführung noch möglich und zumutbar ist.
(4) Der Nutzungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden; der Nutzer kann sein Konto jederzeit im Profil löschen. Laufende Buchungen sind vorher abzuwickeln. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Parkbuddies haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Parkbuddies nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Parkbuddies haftet nicht für die Erfüllung des Mietvertrags zwischen Vermieter und Mieter, insbesondere nicht für die Verfügbarkeit, Eignung oder Sicherheit einer Stellfläche, für Schäden am abgestellten Fahrzeug oder für die Richtigkeit der von Nutzern eingestellten Angaben. Ansprüche sind in diesen Fällen gegen die jeweilige Vertragspartei zu richten.
(5) Parkbuddies schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten und Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Parkbuddies begründen keinen Schadensersatzanspruch.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Für den unentgeltlichen Nutzungsvertrag mit Parkbuddies steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Es kann formlos ausgeübt werden, etwa durch Löschung des Kontos oder durch Mitteilung an parkbuddies@web.de. Da der Nutzungsvertrag unentgeltlich ist, entstehen keine Rückzahlungspflichten.
(2) Für den Mietvertrag über eine Stellfläche gilt: Verträge über die Bereitstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum sind nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerrufsrecht ausgenommen. Für eine Buchung mit festem Zeitraum besteht daher regelmäßig kein Widerrufsrecht. An seine Stelle treten die Stornobedingungen nach § 7.
Absatz 2 ist die rechtlich heikelste Stelle dieser Bedingungen. Die Reichweite der Ausnahme ist für Stellplätze nicht abschließend geklärt. Vor einem größeren Start sollte ein Anwalt prüfen, ob zusätzlich eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular vorzuhalten ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Parkbuddies. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Parkbuddies kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an neue Funktionen der Plattform erforderlich ist. Nutzer werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform informiert. Widerspricht ein Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Seite den Nutzungsvertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.